Präferenzabkommen

Präferenzabkommen
vertraglich geregelte Vorzugsbehandlung. In der Außenwirtschaft Einräumung von Vorzugszöllen (Zollpräferenzen), entweder einseitig (z.B. EU gegenüber Waren aus Entwicklungsländern) oder gegenseitig. P. verstoßen grundsätzlich gegen den WTO/GATT-Grundsatz der  Meistbegünstigung. Meist werden in den Präferenzabkommen auch Regelungen getroffen bez. der zulässigen  Kumulation, d.h. ob und welche Wertschöpfungsvorgänge in verschiedenen Ländern für die Ursprungsbestimmung gewertet werden.
- Vgl. auch  Präferenzzoll,  regionale Integration.

Lexikon der Economics. 2013.

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